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Dr. von Holst verfügt über besondere Kompetenz in Wirtschafts-
und Steuerstrafsachen. Seit mehr als zwei Jahrzehnten berät und vertritt
er in diesem Segment Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände,
Aufsichtsräte oder Unternehmensverantwortliche bundesweit und informiert
diese frühzeitig über straf- und steuerstrafrechtliche Risiken
oder über Ordnungswidrigkeiten. Dr. von Holst sieht seine Aufgabe
vor allem darin, mit den zuständigen Behörden und Gerichten
verfahrensbeendende Regelungen zu finden, die eine Anklageerhebung mit
unerwünschter öffentlicher Publizität entbehrlich machen.
In Hauptverhandlungen sowie in Revisionsverfahren, auch vor dem Bundesgerichtshof,
nimmt Dr. von Holst mit kompetenter Einschätzung der Verfahrensabläufe
und deren Ergebnisse die Belange seiner Mandanten wahr.
Bei der Aufklärung betriebsinterner oder sonstiger Verstöße
von Mitarbeitern gegen straf- und schutzrechtliche Bestimmungen, wie z.B.
bei unberechtigter Weitergabe von Betriebsgeheimnissen berät Dr.
von Holst im Vorfeld von behördlichen und/oder staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen. Eine unter Umständen vorschnelle Strafanzeige bietet
nicht in jedem Fall eine interessengerechte Lösung!
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